Ewige und menschliche Gesetze. In unserer Zeit ist die Ansicht weit verbreitet, dass Gesetze dann und nur dann gelten, wenn sie von einer legitimen staatlichen Autorität erlassen werden. Beim Erlassen dieser Gesetze sei diese Autorität zwar an andere schon bestehende Gesetze gebunden, letztlich gäbe es aber keine über dem Staat stehende Autorität, an welche sich der Staat beim Erlassen von Gesetzen zu halten habe und letztlich könne der Staat auch jedes erlassene Gesetz wieder aufheben und andere erlassen, wie man bspw. in vielen Ländern hinsichtlich des Mordes an ungeborenen Kindern feststellen kann. Diese Ansicht bezeichnet man auch als Rechtspositivismus, nur das erlassene Gesetz ist bindend. Die kirchliche Tradition vertritt entschieden eine andere Rechtsauffassung, jene des Naturrechts. Das Naturrecht macht die von einem Staat erlassenen Gesetze freilich nicht überflüssig, aber es ist jenes Gesetz, welches die Grundätze des menschlichen Handelns bereitstellt und welches eine Richtschnur bietet, zwischen gerechten und ungerechten staatlich erlassenen Gesetzen zu unterscheiden. Die Gedanken sind dem wunderbaren Buch “Ein spiritueller Spaziergang mit Thomas von Aquin” von P. Gerd Heumesser entnommen. Für alle Interessierten, das Buch gibt es hier: https://www.sarto.de/ein-spiritueller…